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Schüler beleidigt Lehrerin auf WhatsApp: Gericht stimmt Unterrichtssperre zu

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whatsapp-logoWer in WhatsApp über Mitmenschen herzieht könnte im Falle eines Streits vor Gericht demnächst schlechte Karten haben. So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Unterrichtsausschluss eines Schülers aufgrund beleidigender Äußerungen gegenüber einer Lehrerin im WhatsApp-Chat zugestimmt.

Wegen massiver Beleidigungen der Schulleiterin im WhatsApp-Klassenchat hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem zweiwöchigen Unterrichtsausschluss eines Schülers aus dem Landkreis Ludwigsburg zugestimmt. Gegen die 15-tägige Unterrichtssperre, welche die Lehrerin nach dem Vorfall gegen den Schüler verhängt hatte, legte der 14-Jährige Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart ein und beantragte beim Verwaltungsgericht die Aussetzung des sofortigen Vollzugs der Sperre. Der Eilantrag wurde von den Richtern jedoch abgelehnt. Laut der Pressemitteilung des VG Stuttgart soll der Schüler sich folgendermaßen geäußert haben:

Der 14-jähriger Schüler, der die 7. Klassenstufe besucht, hatte über „What’s App“ im Klassenchat vom 12.11.2015 bezüglich der Schulleiterin Folgendes geäußert: „Fr v muss man schlagen „, „Ich schwör Fr v soll weg die foatze“ und – „Also du hast ja nur gesagt das fr v scheise ist“ – „ja ich weis gebe ich auch zu aber nicht das ich sie umbringen möchte“ sowie mündlich am 13.11.2015 gegenüber einem Mitschüler „Die kleine Hure soll sich abstechen“

Persönlichkeitsrechte der Lehrerin verletzt

Das Verwaltungsgericht sieht durch die WhatsApp-Äußerungen des Schülers die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin verletzt und den Schulfrieden gestört, wie der offiziellen Entscheidung zu entnehmen ist. Zudem waren den Beleidigungen im Messenger bereits zahlreiche schwere Fehltritte und immer wiederkehrende Provokationen des Schülers vorausgegangen, was der ganzen Sache nach Ansicht der Richter ein besonderes Gewicht verleiht. Unter anderem soll der Schüler eine Aufsichtsperson im Mittagspausenbereich als „Hurenfotze“ beschimpft haben. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes müsse eine Schule ein solches Verhalten nicht dauerhaft hinnehmen und sei berechtigt zu einem derartigen Durchgreifen.

Somit haben Beleidigungen im WhatsApp-Chat vor Gericht künftig durchaus Bestand und können Konsequenzen nach sich ziehen.

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