Apples iPhones könnten in der Zukunft trotz der Preiserhöhung in diesem Jahr noch mal etwas teuer werden. Grund wird eine Vereinbarung sein, die die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst sowie die GEMA mit dem Branchenverband BITKOM ausgehandelt haben. Die Gesellschaften haben sich auf Staffelpreise geeinigt, die zwischen Privat- und Firmen-iPhones unterscheiden. Auch das Kaufdatum des Gerätes entscheidet über die Abgabenhöhe. So muss für ein Privat-iPhone, das ab dem Jahr 2015 gekauft wurde, 5 Euro bezahlt werden. Firmenkunden zahlen für den selben Sachverhalt die Hälfte.
5 Euro pro iPhone an die VG Wort
Für ein Smartphone, welches 2008 erworben wurde, zahlen Business- und Privatkunden gleichermaßen rund 2 Euro. Apple führt seit jeher im Online-Shop die Urheberrechtsabgabe separat auf. So muss beispielsweise für einen aktuellen iMac eine Abgabe von 10,55 Euro verrechnet werden. Diese Abgabe führt Apple an die Rechteverwerter ab. Bezahlen muss die Zeche allerdings der Kunde. Der Grund für die Abgabe ist, dass man mit iPhone, iPad und Mac Text und Bilder vervielfältigen kann.
Auch die GEMA kassiert pro iPhone
Die Urheberrechtsabgabe ist keine neue Erfindung. Bereits seit 1971 gibt es die Regelung. Damals wurde auf bespielbare Leerkassetten eine Pauschale Gebühr erhoben, weil man damit Musik kopieren und weitergeben konnte. Die Weitergabe war zwar im Freundeskreis legal, allerdings entgingen den Künstlern natürlich Tantiemen. Deswegen wurde die Abgabe richterlich bestätigt. Mit der Urheberrechtsabgabe auf iPhones und iPads endet ein jahrelanger Streit zwischen Handyherstellern und Verwertungsgesellschaften.
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